In eigener Sache – Teil 2

Mai 6, 2014 | Allgemeines, News

Die Bestimmung verschiedener Autoantikörper (AAK) erfolgt im allgemeinen bekanntlich zuerst in Screeningtests, und bei positivem Ergebnis werden dann spezifischere Tests durchgeführt. Dies gilt beispielsweise für die Bestimmung von AAK gegen Acetylcholin-Rezeptoren bei Verdacht auf Myasthenia gravis, wo im Anschluss dann ganz spezifisch die pathogenetisch wirksamen AAK gegen die α-Kette des Acetylcholin-Rezeptors nachgewiesen werden können. Ähnliches gilt für ANA-Subsets bei positivem Ergebnis im ANA-Screeningtest. Bestimmte ANA-Subsets können allerdings auch bei negativem Gesamt-ANA positiv sein!
 
Während Screeningtests sofort nach Einlangen des Untersuchungmaterials durchgeführt werden, müssen die Einsender auf die Ergebnisse der spezifischeren Tests meist länger warten, weil wir für diese ja erst den entsprechenden Auftrag erhalten müssen.
Diese Verzögerung könnte entfallen, wenn schon bei der Einsendung ein Vermerk an der vorgesehenen Stelle im Anforderungsformular enthalten wäre, der besagt, dass bei positivem Screeningtest die entsprechenden spezifischen Analysen jeweils gleich anschliessend durchgeführt werden sollten.
Ich schlage vor, diese Regelung für folgende Untersuchungen zu treffen:
 

– Acetylcholin-Rezeptoren> Autoantikörper gegen die α-Kette des AChR
– c-/p-ANCA>  Autoantikörper gegen PR3 und MPO
– Lungen-/Nieren-Basalmembran> Autoantikörper gegen NC-1
– Pankreas Inselzell-Autoantikörper> Autoantiköper gegen GAD-2, IA-2 und Insulin
– ANA (in höherem Titer bzw. bei
   bestimmten Reaktionsmustern, z.B.
   homogen/ringförmig), aber auch
   bei negativem ANA mit zytoplasmati-
   scher Reaktion auf diese antigenen
   Substratzellen (z.B. Hep-2 Zellen)>
ANA-Subsets
– Allergie-Screening Tests> Antikörper gegen Einzelallergene